AGB
AGB
 						1. Geltung
 						
 						1. 1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und  Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von dem Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und  Leistungen.
 						2. 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung  oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,  spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur  Veröffentlichung.
 						3. 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses  schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden  Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende  Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn,  dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
 						4. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung  auch ohne ausdrükliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,  Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht  ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
 					
 						
 						2. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
 						
 						1. 1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes  Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher  technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für  elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
 						2. 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen  gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke  i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
 						3. 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder  Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
 						4. 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen,  und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
 						5. 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu  behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der  Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
 						6. 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder  Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind  innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt  das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet  zugegangen.
 						
 					
3.Nutzungsrechte des Kunden
Mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:
Der Kunde erwirbt das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der übergebenen Aufnahmen. Dies beinhaltet:
- die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung).
 - die Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen. (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.)
 - die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den eigenen privaten Gebrauch.
 
Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger Gestattung der Fotografin zulässig.
Ohne die vorherige Gestattung der Fotografin ist insbesondere nicht gestattet:
- der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder digitalen Dateien
 - die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte zur nicht ausschließlich rein privaten Nutzung.
 - Jegliche eigene nicht rein private Verwendung der Bilder.
 - das Verändern, Bearbeiten, Zuschneiden oder Umgestalten der Aufnahmen
 - Entfernung einer in den Aufnahmen enthaltenen Fotografensignatur
 
Durch Zahlung eines pauschalen Aufschlags von 100 % auf das vereinbarte Honorar der Fotografin erwirbt der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht an den übergebenen Fotografien. Die Fotografin ist dann ab Übertragung dieses Nutzungsrechts nicht mehr berechtigt, die Aufnahmen selbst – insbesondere in der oben dargestellten Art und Weise – zu verwerten. Die Übertragung von Unterlizenzen ist dem Kunden allerdings auch für den Fall der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin gestattet.
Sämtliche Verwendungen der Aufnahmen außerhalb eines übertragenen Nutzungsrechtes stellen eine Urheberrechtsverletzung zulasten der Fotografin dar.
4.. Haftung
1. 1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. 2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
 						5. Honorare
 						
 						1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart  worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht  der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht  sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
 						2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des  Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
 						3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.  Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche  Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im  Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
 						4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.  Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende  Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist  berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem  jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
 						5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu  zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht  veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für  Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden  Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
 						6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts  ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen  des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit  bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
 					
 						6. Rückgabe des Bildmaterials
 					
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form  unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,  spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert  zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung  der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
 						2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu  löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet  nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung  der Daten.
 						3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit  dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob  eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde  analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt  zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt  ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu  vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur  wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
 						4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf  dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko  des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum  Eingang beim Fotografen.
 					
 						7. Vertragsstrafe, Schadensersatz
 					
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen  erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des  Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des  fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender  Schadensersatzansprüche.
 						2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder  nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von  100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Die  Fotografin hat ein Recht auf Namensnennung an üblicher Stelle nach § 13  UrhG. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich  anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer  Fotografensignatur versehen geliefert. Für etwaige durch die Fotografin  genehmigte Veröffentlichungen der Aufnahmen ist jeweils die Version mit  Fotografensignatur zu verwenden.Für  den Fall, dass eine zweite Version mit Fotografensignatur nicht  vorliegt, hat jede Veröffentlichung mit Namensnennung der Fotografin zu  erfolgen. Diese lautet:
Foto: Ponyliebe – Fotografie Ann-Christin Vogler – www.ponyliebe-fotografie.de
 						9. Allgemeines
 					
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Syke.